MiFID II
Markets in Financial Instruments Directive II
EU-Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen. Verlangt unter anderem ein Zielmarktkonzept je Produkt: für welche Anlegergruppen es geeignet ist und für welche nicht.
Im Factsheet
Der Zielmarkt entscheidet, wer einen Fonds überhaupt vertreiben darf. Wer institutionelle Anleger anspricht, braucht ein anderes Zielmarktkonzept als jemand, der über Plattformen an Privatanleger verkauft. Für das Factsheet heißt das: Der Ton darf sich am Adressaten orientieren, die Sachangaben aber nicht.